Achtung: Abmahnung durch ido Verband e.V.

Dass Wettbewerbszentralen und Verbraucherzentralen Online-Händler bei Wettbewerbsverstößen abmahnen ist weitreichend bekannt. Seit einiger Zeit werden immer häufiger Abmahnungen des bis dato kaum bekannten ido Verbandes e.V. bekannt.

Was macht der ido Verband e.V.?

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: ido Verband) stellt seinen Mitgliedern nach eigenen Angaben beispielsweise Informationen zum Schutz vor einer Abmahnung sowie News zu Gesetzesnovellierungen zur Verfügung. Betroffene Mitglieder sollen „durch die Unterstützung einer starken Online-Gemeinschaft“ Hilfe durch den ido Verband erhalten. Nicht unerwähnt bleiben sollte daher, dass der ido Verband selbst seit einiger Zeit sehr häufig Abmahnungen ausspricht.

Was wird vom ido Verband abgemahnt?

Bei den Abmahnungen durch den ido Verband handelt es sich um gewöhnliche Fälle. Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Online-Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert. Häufigste Punkte, die beanstandet wurden, sind eine fehlende oder fehlerhafte Darstellung des Grundpreises bei ebay sowie die Verwendung einer veralteten oder unvollständigen Widerrufsbelehrung. 

Online-Händler sollten daher besonders auf die Richtigkeit dieser Punkte achten, um keine Abmahnung durch den ido Verband zu erhalten. Infos zu den abgemahnten Punkten finden Online-Händler beispielsweise im Hinweisblatt des Händlerbundes zur Grundpreisangabe bei eBay des Händlerbundes.

Unsere Empfehlung

Stellen Sie sicher, dass alle einschlägigen Artikel mit der Grundpreisangabe versehen sind und Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung verwenden, um eine eigene Abmahnung des ido Verbandes zu vermeiden. 

Haben Sie bereits eine Abmahnung des ido Verbandes erhalten, ist diese wie jede andere Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen und die gesetzte Frist einzuhalten. Wird auf die Abmahnung zu spät oder gar nicht reagiert, können höhere Kosten oder gar der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen.

Haben auch Sie eine  Abmahnung des IDO-Verbandes e.V. erhalten, sollten Sie die geforderte Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben.

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2 KOMMENTARE

  1. IDO – und WIR können doch was tun!

    WIR müssen das nicht einfach so hinnehmen!

    Was also können wir tun – außer im Netz zu maulen und zu pöbeln?

    Ich bin zu dem Schluß gekommen, daß wir dem Laden auch als Einzelkämpfer und gemeinsam sehr wohl ganz massiv ans Schienbein treten können. Und das geht so:

    IDO tritt als Verband auf, ist aber ganz ordentlich als Verein (e. V.) angemeldet. Und die Aufsicht über Vereine führt das örtlich zuständige Amtsgericht. Dieses wird nur dann tätig, wenn von außen was kommt, was die Legitimation des Vereins anzweifeln lässt. Oder handeln gegen die für Vereine geltenden Rechtsgrundlagen bekannt wird.
    Googelt mal §43 BGB!!!

    Es gibt da einige Punkte, ich möchte nur mal ein paar davon herausgreifen:
    Das Thema Mitgliederzahl – diese ist wesentlich nach dem UWG, um überhaupt abmahnen zu dürfen (Stichwort Aktivlegitimation). Es gibt immer wieder, auch von Anwälten, öffentlich geäußert, die Feststellungen, daß IDO gar nicht die Mitglieder hat, die angegeben werden. In dem Zusammenhang wird auch immer wieder bekannt, daß auf den Mitgliederlisten auch solche sind, die gar nicht mehr Mitglied sind und trotz mehrfachen Anmahnens trotzdem auf den Listen auftauchen. Oder andere sagen, daß sie nur Mitglied geworden sind, damit sie die Kosten der Abmahnung oder der Vertragsstrafe verringern konnten.

    Dann gibt es noch einen Punkt, an dem ich ernstliche Zweifel habe. Laut Satzung ist dieser Verein – ganz rechtskonform – auf einen „Nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet“. Ob das einer intensiven Prüfung wohl standhalten kann, in Anbetracht einer nicht abschätzbaren – aber unzweifelhaft sehr hohen – Zahl von Abmahnungen?

    Es gibt da noch einiges mehr……

    Der Laden muß mal überprüft werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach!
    Du hast Bedanken, ob das alles so richtig ist? Alles mit rechten Dingen zugeht? Dann ist es wirklich wichtig, daß auch Du das beim zuständigen Amtsgericht anzeigst. Du bist gar nicht mehr Mitglied, wirst aber trotzdem genannt? Dir wurde ein Beitritt nahegelegt, um Kosten abzuwenden? In Deiner Abmahnung werden Sachen behauptet, an denen Du zweifelst? Dann scheibe das auf, lege, wenn vorhanden, entsprechende Belege dazu und schicke es an:
    Amtsgericht Köln, Vereinsregister, 50922 Köln

    Wendet Euch an Eure IHK und fordert dazu auf, für die Beiträge endlich mal zu handeln! Mitglied in einem Fachverband? Dann da melden…..

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