Mitarbeitervermittlung nach Frankreich: Führungskräfte rekutieren

Rein ökonomisch betrachtet ist Frankreich nach Deutschland das wichtigste Land der Europäischen Union und zentrale Branchen im Exportmarkt sind hier vor allem der Maschinenbau, die Automobilindustrie, die Pharmaindustrie und die Lebensmittelbranche. Darüber hinaus haben der Tourismus und die Kulturindustrie in Frankreich einen höheren Stellenwert als in Deutschland.

Total gesehen und alle wirtschaftlichen Sektoren einberechnet, entspricht das nationale Gesamtvermögen von Frankreich dem sechstgrößten der Welt. Damit lohnt es sich also auch für deutsche Unternehmer in jedem Fall hier nach Investitionen und geschäftlichen Beziehungen Ausschau zu halten. Jedoch ist es von Vorteil, wenn man über viel Wissen über den Personalmarkt und die Mitarbeitervermittlung in Frankreich verfügt. Dieser Artikel erläutert deshalb, worauf bei der Personalrekrutierung zu achten ist, welche Aspekte hinsichtlich der unterschiedlichen gesetzlichen Lage zu beachten sind und wie die Steuerlage ist.

Mitarbeitervermittlung nach Frankreich: Welche Besonderheiten für Führungskräfte gibt es auf dem französischen Arbeitsmarkt?

Unter der sozialistischen Regierung wurde in Frankreich seit 1997 eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben. Hierbei ist ein wichtiger Aspekt die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Seit dem 1. Februar 2000 gilt diese Regelung in allen Betrieben mit mehr als 20 Angestellten. Durch die neue Regierung wurden jedoch einige Details wieder zurückgesetzt, sodass es für Arbeitgeber und Unternehmer wieder etwas einfacher ist, die Arbeitszeiten auch höher anzusetzen. Bezüglich der Lohnkosten liegt Frankreich in der Mitte der europäischen Länder, jedoch deutlich hinter Deutschland, Italien oder auch Großbritannien.

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So beträgt der durchschnittliche Bruttolohn etwa 2200 Euro, wobei viele Löhne auch unter etwa 1400 Euro liegen. Seit dem 25. Juni 2020 beträgt der Mindestlohn in Frankreich ca. 7 Euro brutto. Die meisten Steuern werden in Frankreich zentral vom Staat erhoben und direkt auf das Einkommen angerechnet. Die Besteuerung von Unternehmen richtet sich hierbei nach dem Territorialprinzip und die Mehrwertsteuer beträgt 19,6%. Ähnlich wie in Deutschland besteht daneben ein ermäßigter Satz auf Lebensmittel, landwirtschaftliche Güter und Bücher von 5,5%. Die Körperschaftssteuer ist mit 36,6% auch etwas günstiger als in Deutschland.  Darüber hinaus werden von den einzelnen Gemeinden besondere lokale Steuern erhoben, über die man sich im Vorfeld und je nach gewünschtem Ansiedlungsraum konkreter informieren sollte.

Warum sich Frankreich für eine Zweigstelle eignet

Wenn man z.B. darüber nachdenkt, eine Zweigstelle in Frankreich aufzubauen, so sollte man die unterschiedlichen Arbeitssituationen und rechtliche Rahmenlage maßgeblich berücksichtigen – außerdem ist die Wahl des Standortes je nach Branche von entscheidender Bedeutung. So ist Paris zwar besonders begehrt, aber auch andere Städte wie Marseille, Toulouse oder Nantes sind aufgrund ihrer kulturellen und ökonomischen Besonderheiten interessant – zudem ohnehin Ballungsgebiete. Grundsätzlich sollte man sich vor Augen führen, dass die Löhne und Gehälter in Frankreich jedoch nicht dem deutschen Markt entsprechen, denn diese sind im Vergleich zu Deutschland um einiges niedriger.

Wer hier am Personalmarkt bestehen möchte, sollte die recht unterschiedliche Lohnsituation berücksichtigen und auf Agenturen setzen, die bei der Suche nach qualifizierten Angestellten hilfreich sind. Solche Agenturen helfen dabei, die eigenen Zielvorgaben und die Suche nach adäquatem Personal erheblich zu erleichtern. Man erhält dann z.B. einen Pool von potenziellen Mitarbeitern und Führungskräften, die dann je nach gewünschtem Fachgebiet speziell ausgewählt und angeworben werden können. Diese Firmen verfügen über ein hohes Know-how sowie Kontakte zu deutschsprachigen Auswanderern.

Man kann hier in Rücksprache mit solchen Rekrutierungsagenturen die eigenen Zielvorgaben besser angeben und die Personalvermittlung kümmert sich dann darum, geeignete Mitarbeiter und Führungskräfte schneller, leichter und vor allem effizienter zu kontaktieren.

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Mitarbeitervermittlung und Rekrutierung von Führungskräften nach Frankreich

Für den französischen Markt gibt es im wesentlichen 5 Rekrutierungsfirmen, die hier kurz vorgestellt werden:

  • Alcandre

Diese Agentur arbeitet eng mit potenziellen Mitarbeitern zusammen und steht damit in unmittelbarer und ständiger Kommunikation zu geeigneten Kandidaten. Alcandre verfügt zudem über ein breites Spektrum – egal ob Finanzverwaltung oder Industrie- und Kultursektor. Außerdem kann man hier seine eigenen Zielvorgaben minutiös genau vorgeben und erhält dann eine Aufschlüsselung von passendem Personal.

  • Dfp Consulting

Das Besondere an Dfp Consulting ist, dass diese Agentur Personal vor allem in kleinere und mittelgroße Betriebe in Frankreich vermittelt. Darüber hinaus kann man die Dienste von Dfp Consulting auch für Deutschland und Österreich in Anspruch nehmen. Dfp Consulting ist hierbei jedoch darauf spezialisiert Führungspersonal und Mitarbeiter zu suchen, die vor allem für leitende Positionen infrage kommen.

  • Euro Rekruter

Euro Rekruter arbeitet ein wenig anders und ist auf eine zweiseitige Kommunikation spezialisiert. So werden sowohl potenzielle Mitarbeiter als auch Unternehmen in beide Richtungen vermittelt. Daneben kann man die Suche nach Personal hier etwas eigenständiger vornehmen und über das Internetportal selbst durchführen. Der Vorteil liegt dabei deutlich auf der Hand: Man kann in direkte und unkomplizierte Kommunikation mit potenziellen Mitarbeitern treten.

  • Gbo Human Resources

Ähnlich wie Dfb Consulting setzt diese Agentur auf Filialleiter und leitende Angestellte, die gesucht werden, um Führungspositionen zu bekleiden. Branchentechnisch ist Gbo Human Resources jedoch auf den Industrie- und Dienstleistungssektor fokussiert.

  • Eurojob Consulting

Auch interessant ist Eurojob Consulting, denn diese Agentur bietet nicht nur die direkte Personalvermittlung an, sondern ein ganzes Netzwerk an Informationen und Beratern, auf die man bei der Suche nach Personal zurückgreifen kann.

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Welche Aspekte sind bei den Arbeitsverträgen und der Sozialversicherung zu beachten?

Egal ob man auf der Suche nach Mitarbeitern oder Führungspersonal ist – die unterschiedliche gesetzliche Lage ist in jedem Fall ein wichtiger Faktor, den man berücksichtigen muss. Um die Einkommensteuer ordentlich zahlen zu können, brauchen viele Führungskräfte in Frankreich z.B. ein 13. oder sogar 14. Monatsgehalt. Schon hier sollte man sich Gedanken machen, wie man das in den Arbeitsverträgen regelt, denn die Einkommensteuer wird im Gegensatz zu anderen Ländern in Frankreich nicht direkt vom Arbeitgeber überwiesen.

Außerdem ist die Regelung hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen in Frankreich um ein Vielfaches komplizierter – so lässt sich eine Befristung wirklich nur dann rechtfertigen, wenn es einen bedeutenden Grund dafür gibt. Aus Sicht eines Unternehmers kann man hier nur kurzfristige Arbeitsverträge ausstellen, wenn etwa jemand vom Stammpersonal aufgrund von einer längerfristigen Erkrankung ausfällt. Daneben kann man mit Zeitverträgen arbeiten, die in Frankreich vor allem in der Gastronomie und in den Saisonberufen eine hohe Bedeutung haben.

Unabhängig davon muss man auch wie auf dem deutschen Markt die soziale Absicherung beachten. So gilt es auch hier die Personalkosten für die Kranken-, Unfall-, und Lebensversicherung zu berücksichtigen. Daneben ist natürlich auch die Rentenversicherung ähnlich wie in Deutschland ein hoher Kostenfaktor.

Vermittlung von Führungskräften: Weitere Besonderheiten in Frankreich

Eine Besonderheit auf dem französischen Markt besteht darin, dass hier Führungskräfte durch zusätzliche Versicherungen besser rekrutiert werden können. Man ist zu solchen zusätzlichen Versicherungen nicht verpflichtet, jedoch schafft man sich dadurch mitunter entscheidende komparative Vorteile und Anreize, um in der Konkurrenz mit anderen Unternehmen besser bestehen zu können. Es gibt auch eine weitere Besonderheit, die darin besteht, dass auf dem französischen Arbeitsmarkt die Pflicht besteht, dass sich Mitarbeiter vor der Aufnahme einer Arbeit einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.

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Als Arbeitgeber hat man deshalb dafür zu sorgen, dass das Personal diesen Termin auch wahrnimmt. Man kann die ärztliche Untersuchung hierbei maximal bis zum Ende der Probezeit aufschieben, was aus organisatorischen und ökonomischen Gründen freilich nur in besonderen Fällen infrage kommt und schon aus unternehmenseigenem Interesse vermieden werden sollte. Neben dieser ärztlichen Pflichtuntersuchung besteht je nach spezieller Branche außerdem eine Pflicht zu einem Sicherheitstraining, das zwingend vor jeder Aufnahme von Arbeit durchgeführt werden muss.

Ein Arbeitsmediziner kümmert sich dann hierbei um die Organisation der Schulung und weist die Mitarbeiter und das Führungspersonal auf alle branchentypischen Gefahrenpunkte und Risiken hin. Danach erhalten die Arbeitskräfte einen Nachweis der Schulung.

Mitarbeitervermittlung nach Frankreich: Unser Fazit

Unabhängig, ob es um Mitarbeiter oder das Führungspersonal geht, sollte man jederzeit über einen aussagekräftigen Personalplan verfügen, um Kostenpunkte und eventuell aufkommende Fragen nach den Sozialversicherungen sowie die eigene Planung besser einschätzen zu können. Die oben angeführten Firmen verfügen auch hier über ein hohes Maß an Kompetenzen und können auch in diesen Fragen beratend zur Seite stehen. Wenn man die hier angeführten Aspekte beachtet und sich die jeweilige Marktsituation vor Augen führt, so steht einer Investition in Frankreich jedoch nichts im Weg und man kann von den Besonderheiten des französischen Marktes deutlich profitieren.

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