SEO und Recht – Wie schaut es aus?

Search Engine Optimization ist zu deutsch die Suchmaschinenoptimierung, welche die Maßnahmen umfasst, die auf eine vordere Platzierung Suchmaschinen abzielen. Interessant ist dabei besonders der rechtliche Aspekt, weil seo, neben vielen anderen Gebieten, die das Internet umfassen, auch ein rechtliches Neuland ist.

Suchmaschinenoptimierung (kurz: SEO für SEArch engine optimization) ist ein Teil des sogenannten Suchmaschinenmarketings (SMM), das als Teil des Internetmarketings in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung dazu gewonnen hat. SEA (SEArch engine advertising) ist ebenfalls ein Teil von SMM. Mit der Verbreitung des Internets und dem fünften Kondratieff haben sich neue Branchen und auch innerhalb des Marketings neue Bereiche entwickelt. SEO ist die Optimierung der Suchmaschinen und stellt einen entscheidenden Faktor im modernen Marketing dar, weil es eine vordere Platzierung bei der Suchmaschine, und damit eine bessere Erreichbarkeit für den Kunden, zum Ziel hat, was bei zunehmender Bedeutung des Internets in wirtschaftlicher und vor allem unternehmenswirtschaftlicher Hinsicht außerordentlich wichtig ist. Google spielt als überragende, fast schon herrschende Suchmaschine eine zentrale Rolle. Inoffiziell gilt, dass wer bei Google oben steht auch in absehbarer Zeit oben ist.

Entscheidend für das Ranking einer Website sind verschiedene Faktoren, die SEO umfasst. So stellt das Einhalten der HTML-Standards des Internets bei der Erstellung und Verwaltung und dem Pflegen einer Website genau betrachtet schon den ersten Schritt der Optimierung dar, weil das Aufsuchen und das Einlesen von Internetseiten diesen HTML-Standards folgt und besonders HTML-konforme Seiten schneller geladen werden können. In der weiteren Optimierung differenziert man grundsätzlich zwischen OnPage Optimierung und der OffPage Opimierung. Die OnPage Optimierung umfasst alle Optimierungsmaßnahmen, die direkt die eigene Website betreffen, wozu natürlich die Optimierung des Seiteninhalts (Content) in Bezug auf technische Aspekte wie die Tags oder Header, bezüglich Überschriften, Formatierungen und natürlich in Bezug auf die interne Linkstruktur gehört. Weiterhin wichtig sind auch geeignete Keywords (Suchbegriffe), die für das Ranking entscheidend und somit Teil der Optimierung sind. Für die Optimierung bietet sich dazu zusätzlich das sogenannte Google Adwords Keyword Tool an.

Zur OffPage Optimierung gehören sämtliche Maßnahmen, die die eigene Website indirekt beeinflussen, aber außerhalb dieser stattfinden. Die Linkstruktur mit anderen Websiten und vor allem auch sozialen Netzwerken steht dabei im Mittelpunkt, um die eigene Website besser in bestimmten Themenbereichen zu positionieren. Dabei können zur OffPage Optimierung sogennante Link ReSEArch tools genutzt werden. Für die Platzierung bestimmter interessanter Suchbegrife ist zudem im Rahmen der OffPage Optimierung auch die Ausgestaltung des Linktextes der Rückverweise von Bedeutung.

Bei der Suchmaschinenoptimerung handelt es sich allgemein um ein sehr sensibles Instrument des Suchmaschinenmarketings. So können kleinste “handwerkliche” Fehler oder “Fehlmaßnahmen” schnell zum schlechten Ranking oder im schlimmsten Falle sogar zum Verschwinden aus dem Suchmaschinenindex führen. Aus diesem Grund muss das Thema SEO sehr durchdacht behandelt werden und birgt eine sehr interessante Frage. Da es sich hierbei um ein weitesgehend neues beziehungsweise modernes Feld des Marketings handelt, ist der rechtliche Aspekt durchaus interessant zu betrachten, da sich Fehler in diesem Bereich oft sehr fatale Auswirkungen haben können – vor allem finanziell.

SEO- Maßnahmen sind ein sehr geeignetes Marketinginstrument, welche eine Website bei erfolgreicher und gezielter Anwendung unfassbar stark aufwerten kann. Allerdings birgt SEO auf bestimmte rechtliche Risiken, die im schlimmsten Falle dazu führen können, dass der Website-Betreiber oder Host-Provider die Internetseite ganz aus dem Netz nehmen muss oder aber mit Geldstrafen büßt, weswegen das Thema “SEO & Recht” äußerst ernst genommen werden sollte.

Die rechtlichen Problemfelder bezüglich der Suchmaschinenoptimierung liegen dabei vor allem im Urheberrecht, aber auch im Kennzeichen – und Wettbewerbsrecht.

Urheberrecht

SEO und Urheberrecht ist ein sensibles Feld und in vielen Gerichtsurteilen auch interpretationsbedürftig. So wurde schon einem dreizeiligen Trivialtext das Urheberrecht zugesprochen. Problematisch ist, dass Suchmachinenoptimierte Texte schon nur aufgrund ihrer Gestaltung die für Urherberschutz notwendigen Kriterien aufweisen können. Allein die Optimierung auf bestimmte Keywods ist urheberrechtlich schutzfähig, selbst wenn der Text an sich dafür nicht ausreicht. Daher sollte die Schutzfähigkeit von SEO-optimierten Texten gerade in Bezug auf den Diebstahl von Content nicht unterschätzt werden.

Marken & Unternehmensnamen

Für das Problemfeld “SEO und Kennzeichenrecht” ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2006 zur Verwendung von Markennamen als Keyword in den Meta Tags bestimmend. Dies sah der Gerichtshof damals als Kennzeichenverletzung an. Allgemein ist die Wirkung von Angaben in Meta Tags auf die Suchmaschinenoptimierung durchaus umstritten. Aufbauend auf dem Urteil aus dem Jahre 2006 kann allerdings bei Verwechslungsgefahr durch aus eine Klage oder eintweilige Verfügung winken, wenn Markennamen oder Unternehmensnamen in Meta Tags verwendet werden. Im Prinzip gilt das für sämtliche das Ranking in den Suchmaschinen beeinflussende Faktoren, also neben Meta Tags auch unter anderem hidden text oder URL. In jeglicher Hinsicht sollte man mit der Verwendung von Markennamen und Unternehmensnamen vorsichtig umgehen, da die Konturen zwischen Recht und Unrecht noch viel undeutlicher sind, als im herkömmlichen Marketing.

Wettbewerbverstoß

Für das Problemfeld “SEO und Wettbewerb” ist zuerst einmal die Unterscheidung zwischen sogenannten “White Hat” Methoden, die ethisch einwandfreie SEO-Maßnahmen beschreiben, und “Black Hat” Methoden, die die Verwednung unerwünschter Maßnahmen einbezieht. White Hat Optimierung wird in der Regel nie als unlauterer Wettbewerb determiniert. Das Lenken auf die eigene Seite ist, selbst wenn das das Ablenken von anderen Websiten mit einschließt, wettbewerbskonform und rechtlich vollkommen legitim. Anders sieht es aus, wenn andere Faktoren eine dabei eine Rolle spielen. Black Hat Methoden stehen in der Regel auch in Verbindung mit unlauterer Behinderung des Mittbewerbers. Irreführungen, falsche Angaben, oder ähnliche Black Hat Mittel können zu teuren Abmahnungen führen und sind rechswidrig.

Da SEO & Recht ein sehr neues Problemfeld ist, ist hier besondere Vorsicht geboten. Oftmals ergeben sich rechtliche Fallstricken und die Folgen von Fehlern bei der Suchmachinenoptimierung können, wie beschrieben, fatal sein.

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