Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinien nehmen Formen an

Die 2011 von der Europäischen Union abgesegneten Verbraucherrechte-Richtlinien, werden die Rechte von Verbrauchern und Händlern in Zukunft besser regeln. Die Umsetzung nimmt in den EU-Ländern zunehmend Form an.

Bis Dezember diesen Jahres haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zeit, die von der EU im Herbst 2011 beschlossenen Richtlinien zu den Verbraucherrechten umzusetzen. Im darauffolgenden Sommer sollen die Richtlinien dann europaweit in Kraft treten und die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Online-Händlern besser regeln.

In Deutschland nimmt die Umsetzung der Richtlinien allmählich Formen an. Nachdem im Dezember 2012 ein Gesetzesentwurf vorgelegt worden ist, wird der Bundestag diesen in Kürze absegnen. Auch die anderen Mitgliedsstaaten sind au einem guten Weg die Frist zur Umsetzung einzuhalten.

Die neuen Richtlinien werden von Experten als sehr sinnvoll erachtet. Infolge der zunehmenden Einkaufaktivität im Internet war s in der Vergangenheit oftmals zu Unstimmigkeiten und Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer gekommen. Die Richtlinien sollen nun klare Bedingungen schaffen. In Zukunft wird EU-weit eine einheitliche Widerrufsfrist von zwei Wochen geltend sein. Zudem bleiben die Kosten der Versendung bei dem Händler, die der Rücksendung allerdings beim Verbraucher. Des weiteren sehen die neuen Richtlinien auch vor, dass der Händler gesetzlich keine Kosten für Sonderwünsche tragen muss.

Robert Klatt

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